Ein Umzug ist oft mit Stress verbunden, und Schäden an Möbeln oder Haushaltsgegenständen sind keine Seltenheit. Doch was passiert, wenn der beauftragten Möbelspedition ein Missgeschick passiert und Gegenstände beschädigt werden? Wer haftet und welche Versicherungen greifen im Schadensfall? In diesem Artikel klären wir, welche Schritte zu unternehmen sind und worauf man achten sollte.
Haftung der Möbelspedition
Zunächst einmal: Wenn die Spedition für einen Schaden verantwortlich ist, haftet sie grundsätzlich dafür. Speditionen sind per Gesetz dazu verpflichtet, eine Transportversicherung abzuschließen. Diese greift, wenn die Möbel oder Gegenstände während des Umzugs beschädigt werden. Jedoch gibt es Einschränkungen: Laut § 451e des Handelsgesetzbuches (HGB) ist die Haftung der Spedition auf maximal 620 Euro pro Kubikmeter Fracht beschränkt. Das bedeutet, dass bei teureren Gegenständen, die pro Kubikmeter transportiert werden, unter Umständen nicht der volle Wert erstattet wird.
Haftungsausschlüsse und Sonderfälle
Es gibt jedoch einige Situationen, in denen die Spedition nicht haftet. Transportschäden an besonders empfindlichen Gegenständen, wie Pflanzen, Tieren oder sehr wertvollen Objekten, sind meist ausgeschlossen. Auch bei Schäden durch unvorhersehbare Ereignisse, wie Naturkatastrophen oder Unwetter, haftet die Spedition in der Regel nicht.
Zeitwert statt Neuwert – ein entscheidender Unterschied
Ein wichtiger Punkt, den viele Umziehende nicht wissen: Die Versicherung der Spedition ersetzt nur den sogenannten Zeitwert der beschädigten Gegenstände, nicht den Neuwert. Das bedeutet, dass ältere Möbel oder Elektrogeräte, die bereits an Wert verloren haben, entsprechend gering entschädigt werden. Besonders ärgerlich kann es sein, wenn der Zeitwert so niedrig ist, dass der Schaden praktisch nicht entschädigt wird.
Zusatzversicherung für mehr Sicherheit
Wer teure oder wertvolle Gegenstände besitzt, sollte über den Abschluss einer zusätzlichen Transportversicherung nachdenken. Diese kann oft über den Spediteur angeboten werden und deckt höhere Beträge ab. So können Sie sicherstellen, dass auch im Falle eines Schadens eine angemessene Entschädigung erfolgt.
Schadensmeldung – schnell handeln!
Schnelligkeit ist im Schadensfall entscheidend. Sichtbare Schäden sollten sofort am Tag des Umzugs gemeldet werden. Für verdeckte Schäden, die erst später entdeckt werden, gilt eine Meldefrist von 14 Tagen. Es ist ratsam, Kaufbelege oder Quittungen für Möbel und Geräte aufzubewahren, um den Wert der beschädigten Gegenstände nachweisen zu können.
Eigene Versicherungen als zusätzliche Absicherung
Neben der Transportversicherung der Spedition gibt es auch eigene Versicherungen, die im Schadensfall greifen können. Die Hausratversicherung schützt in der Regel gegen verschiedene Schadensszenarien, die während des Umzugs auftreten können, jedoch oft nur, wenn die Versicherung über den Umzug informiert wurde. Wichtig: Während des Transports greift die Hausratversicherung in der Regel nicht.
Eine Privathaftpflichtversicherung kommt hingegen zum Einsatz, wenn Sie selbst oder Helfer während des Umzugs Schäden an fremdem Eigentum verursachen. Ein klassisches Beispiel wäre das Kratzen am Treppengeländer beim Möbeltransport.
Schlichtungsstelle als letzte Option
Kommt es trotz allem zu Streitigkeiten mit der Spedition, beispielsweise weil diese die Kostenübernahme verweigert, können sich Verbraucher an die Schlichtungsstelle Umzug wenden. Diese ist Teil des Bundesverbands Möbelspedition und Logistik (AMÖ) und hilft bei der Vermittlung. Wichtig ist, dass die betroffene Spedition Mitglied des Verbands ist.
Fazit
Ein Umzug ist nie einfach, doch mit der richtigen Versicherung und den passenden Informationen können Sie sich vor bösen Überraschungen schützen. Klären Sie im Vorfeld, welche Gegenstände besonders schützenswert sind und ob eine zusätzliche Transportversicherung sinnvoll ist. Bei einem Schadensfall ist es wichtig, schnell zu reagieren und den Schaden zeitnah zu melden. So können Sie sicherstellen, dass Sie im Falle eines Falles angemessen entschädigt werden.
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